Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Begriffe im Singular und Plural wie folgt zu verstehen:

„Vereinbarung“ bezeichnet alle Rechte und Pflichten zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, die gemäß Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen formalisiert und zusammengestellt wurden.

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle mündlichen, schriftlichen, grafischen oder maschinenlesbaren vertraulichen oder geschäftsbezogenen Informationen und Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf proprietäre, technische, Entwicklungs-, Marketing-, Verkaufs-, Betriebs-, Leistungs-, Kosten- und Preisinformationen, Schulungsmaterial, Know-how, Methoden, Geschäftsstrategien, Geschäfts- und Prozessinformationen, Geschäftsgeheimnisse, Geschäftspläne, Modelle, Computerprogrammiertechniken, Unterstützungsmaßnahmen und alle beschreibbaren Medien, die solche Informationen und Techniken enthalten oder offenlegen, die gemäß dieser Vereinbarung offengelegt werden.

„Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person, die dauerhaft ein wirtschaftliches Ziel verfolgt und Endverbraucher ist, ausdrücklich ausgenommen Wiederverkäufer oder Vertreiber.

„Mitarbeiter“ bezeichnet alle Mitarbeiter, Direktoren, Anteilseigner, unabhängige (Sub-)Auftragnehmer, verbundene Unternehmen, Vertreter, Berater, Rechtsnachfolger, Vertreter oder Rechtsnachfolger des Kunden und/oder des Lieferanten.

„Produkt“ bezeichnet jedes vom Lieferanten angebotene Will-Fill-Produkt.

„Dienstleistungen“ bezeichnet jeden Kundendienst in Bezug auf die Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wartung, Beratung zur Verbesserung des Bearbeitungsprozesses und Reparaturen.

„Lieferant“ bedeutet DIERICKX-TOOLS BV, eine nach belgischem Recht eingetragene, organisierte und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 3111 Rotselaar, Aarschotsesteenweg 115 (Belgien), eingetragen bei der d’Kruispuntebank voor Ondernemingen‘ unter der Unternehmensnummer 0457.980.055 (LER Leuven ).

„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten.

„Angebot“ bezeichnet eine Form des Angebots, das der Lieferant dem Kunden unterbreitet, in das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen sind oder als aufgenommen gelten.

 

Artikel 2.Gültigkeit und Akzeptanz der AGB

2.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf eines Produkts zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, es sei denn, besondere Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden bestimmen ausdrücklich etwas anderes.

2.2 Diese Geschäftsbedingungen schließen die Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden aus und haben stets Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, der Lieferant hat ausdrücklich schriftlich der vollständigen oder teilweisen Geltung der Bedingungen des Kunden zugestimmt.

 

Artikel 3. Zustandekommen und Bestandteile des Abkommens

3.1 Der Kunde kann ein Angebot für das gewünschte Produkt anfordern, indem er das Konfigurationstool ausfüllt (auf https://shop.will-fill.com/#/type). Anschließend, nach Erhalt der Angebotsanfrage, stellt der Lieferant dem Kunden das Angebot einschließlich der Transportgebühr eines Dritten oder des Lieferanten zur Verfügung, wenn eine Installation angefordert wurde. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande.

3.2 Der Vertrag unterliegt auch den besonderen Bedingungen, die in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten enthalten sein können. Die Vereinbarung unterliegt den folgenden Dokumenten (in absteigender Prioritätsreihenfolge):

(1) Die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten einschließlich der darin enthaltenen besonderen Bedingungen;

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.3 Jede Änderung des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Lieferanten vereinbart wurde.

3.4 Will der Kunde eine Bestellung ändern, hat er dies dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen. Eine Auftragsänderung ist nur mit schriftlicher Annahme durch den Lieferanten möglich. Wenn der Lieferant bestätigt, dass die Bestellung geändert werden kann, setzt der Lieferant die ursprüngliche Bestellung aus und der Kunde implementiert die Änderungen im Konfigurationstool am (https://shop.will-fill.com/#/type). Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass eine Änderung der Bestellung zu einer Preiserhöhung führen kann. Die angepasste Bestellung wird erst nach ausdrücklicher schriftlicher Annahme durch den Lieferanten endgültig.

 

Artikel 4. Preis und Zahlung

4.1 Das Angebot des Lieferanten enthält keine Steuern und amtlichen Abgaben, die vollständig zu Lasten des Kunden gehen, auch wenn sie nach Vertragsschluss eingeführt werden. Allfällige Transaktionskosten, etwa bei Auslandsüberweisungen, gehen, soweit gesetzlich zulässig, zu Lasten des Kunden.

4.2 Der Lieferant hat das Recht, den Preis aufgrund von Kostensteigerungen einseitig zu ändern, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen seiner Lieferanten. Die Preiserhöhung wird dem Kunden mitgeteilt, der das Recht hat, die Bestellung innerhalb einer Frist von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung zu stornieren.

4.3 Der Lieferant ist berechtigt, jederzeit per Vorkasse zu fakturieren. Zu diesem Zweck wird eine Anzahlung von 70 % des Gesamtbetrags bei Vertragsabschluss und die restlichen 30 % nach Lieferung oder Installation des Produkts/der Produkte in Rechnung gestellt.

4.4 Alle Rechnungen sind immer innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar und zwar per Banküberweisung auf das Konto des Lieferanten, sofern nicht anders vereinbart. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr ab dem Fälligkeitstag bis zur Zahlung erfolgt in voller Höhe, sowie eine pauschale Entschädigung von 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch € 150,00. Etwaige vom Lieferanten gewährte Rabatte verfallen bei Nichtzahlung und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

4.5 Jeder Protest gegen die Rechnung muss begründet und ausreichend begründet sein. Der Protest ist dem Lieferanten innerhalb von acht (8) Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich per Einschreiben unter Androhung des Verfalls mitzuteilen.

 

Artikel 5. Stornierung einer Bestellung

5.1 Die Stornierung einer Bestellung ist nur möglich, wenn die Stornierung ausdrücklich schriftlich vom Lieferanten akzeptiert wird. Im Falle einer Stornierung akzeptiert der Kunde die Zahlung der Bestellgebühr und der Transportgebühr, unbeschadet des Rechts des Lieferanten, einen höheren Schadenersatz für den gesamten Schaden zu verlangen, der ihm nach der Stornierung entstanden ist.

5.2 Wenn der Lieferant der Ansicht ist, dass der Kunde diesen Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen hat, das Produkt weiterzuverkaufen, oder dass der Kunde den Vertrag in böser Absicht geschlossen hat, behält sich der Lieferant das Recht vor, die Bestellung ohne fällige Entschädigung und ohne Verpflichtung dazu zu stornieren vom Kunden bereits gezahlte Beträge einschließlich der Bestellgebühr und der Transportgebühr zurückerstatten.

5.3 Der Lieferant behält sich das Recht vor, eine Bestellung zu stornieren, wenn ein Produkt (oder eine Funktion oder Option des Produkts) eingestellt wird, nachdem die Bestellung durch den Kunden aufgegeben wurde. Die Bestellgebühr und die Transportgebühr werden innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen erstattet.

 

Artikel 6. Lieferung und Installation.

6.1 Die geschätzte Lieferzeit der bestellten Produkte wird nur als Anhaltspunkt angegeben und ist für den Lieferanten nicht bindend. Eine Verzögerung (z. B. eine Verzögerung bei der Ausführung der Montage des Produkts, eine Verzögerung bei der internen Planung des Lieferanten), unabhängig vom Grund, berechtigt den Kunden nicht, den Vertrag zu kündigen, eine Entschädigung vom Lieferanten zu fordern oder zu suspendieren jede Zahlung.

6.2 Unter keinen Umständen wird die Bestellung geliefert, bevor der Kunde das Produkt gemäß Artikel 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig bezahlt hat.

6.3 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Selbstbelieferung (der Teile der) Produkte des Lieferanten durch dessen Vorlieferanten voraus. Für Verzögerungen durch diese Vorlieferanten kann der Lieferant nicht haftbar gemacht werden.

6.4 Wenn der Kunde seine Bestellung im Sinne von Artikel 3.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, akzeptiert der Kunde, dass dies automatisch zu einer Änderung des voraussichtlichen Liefertermins führt.

6.5 Wenn die Installation im Vertrag enthalten ist, muss der Kunde sicherstellen, dass das Produkt vom Lieferanten auf normale Weise am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit geliefert und installiert werden kann und somit die Zugänglichkeit des Lieferorts sicherstellen. Wenn der Lieferant nicht in der Lage ist, das Produkt zu liefern und zu installieren, ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten alle Schäden zu ersetzen, die dem Lieferanten entstehen, einschließlich Wartezeit, Lagerkosten und Kosten für die Erhaltung des Produkts.

 

Artikel 7. Mängel

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, das/die Produkt(e) innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt des Produkts zu prüfen. In Ermangelung einer Mängelrüge des Kunden innerhalb der vorgenannten Frist gilt das Produkt als unwiderruflich und vollständig angenommen und der Kunde erkennt an, dass das Produkt frei von sichtbaren Mängeln oder Abweichungen ist.

7.2 Stellt der Kunde bei der Untersuchung einen Mangel des Produkts fest, muss er den Mangel innerhalb einer Frist von fünf (5) Kalendertagen nach Feststellung des Mangels dem Lieferanten mitteilen und beweisen. Der Lieferant hat das Recht, nach seiner Wahl den (unbestrittenen) Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen oder die Produkte zurückzunehmen und dem Kunden zu erstatten.

7.3 Im Falle einer Rücksendung muss der Kunde das Produkt innerhalb einer Frist von sieben (7) Kalendertagen nach Genehmigung der Rücksendung durch den Lieferanten an den Lieferanten senden. Die Rücksendung des Produkts wird nur akzeptiert, wenn:

  • die Garantie gemäß Artikel 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erloschen ist;
  • das Produkt war nicht Gegenstand von Subventionen oder anderen Unterstützungsmaßnahmen;
  • das Produkt befindet sich in einem neuwertigen Zustand, ohne Anzeichen von Beschädigung oder anormaler Abnutzung, und wird von allen Originalausrüstungen und allen Teilen und Zubehör begleitet, die mit dem Produkt geliefert wurden; und
  • Das Produkt wurde nicht an eine natürliche oder juristische Person weiterverkauft oder übertragen.

Wenn der Kunde das Produkt nach Treu und Glauben nicht innerhalb der oben genannten Frist zurücksenden kann, kann der Lieferant von Fall zu Fall prüfen, ob die Rückgabefrist aufgrund mildernder Umstände verlängert werden kann.

7.4 Sofern der Kunde nicht beweist, dass der Mangel dem Lieferanten zum Zeitpunkt der Lieferung bekannt war, muss der Kunde im Falle einer Rücksendung immer Folgendes zahlen: 1] die Kosten im Zusammenhang mit der Installation des Produkts oder im Zusammenhang mit Dienstleistungen vom Lieferanten geliefert, die keinesfalls erstattet oder gutgeschrieben werden und 2] eine Entschädigung in Höhe von 5 % des berechneten Rechnungsbetrags zur Deckung der mit der Rücksendung verbundenen Kosten. Im Falle einer Erstattung an den Kunden wird dieser Betrag von dem zu erstattenden Betrag abgezogen.

7.5 Um das Produkt zurückzusenden, muss der Kunde es auf eigene Kosten an 3111 Wezemaal, Aarschotsesteenweg 115, Belgien oder an einen anderen Ort senden, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit dem Lieferanten vereinbart wurde.

7.6 Sobald eine Bestellung zurückgesendet wurde, kann die Rücksendung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dem Kunden ist es für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten untersagt, dieselbe Zusammensetzung zu bestellen. Derartige Bestellungen werden vom Lieferanten nicht angenommen. Der Kunde darf ein anderes Produkt nur in einer anderen Zusammensetzung erwerben. Wenn der Lieferant feststellt, dass der Kunde diese Richtlinie missbraucht oder in böser Absicht gehandelt hat, wird dem Kunden der Kauf von Produkten für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten untersagt.

7.7 Der Kunde bleibt verantwortlich für alle Gebühren oder Steuern, die geschuldet wurden, während das Produkt im Besitz des Kunden war, wie unbezahlte Tickets und Vorladungen oder anwendbare Vermögenssteuern, unabhängig davon, ob diese Gebühr oder Steuern vor oder nach der Rückgabe erhoben wird. Gegebenenfalls kann der Kunde auch für zusätzliche Gebühren oder Steuern verantwortlich sein, die von seinem Leasinggeber oder Kreditgeber verlangt werden, um die Transaktion rückgängig zu machen.

7.8 Wenn der Kunde das Produkt zurücksendet, verpflichtet er sich, das vollständige rechtliche und angemessene Eigentum und die Beteiligung an dem Produkt zu übertragen.

7.9 Es ist nicht möglich, das Produkt gegen ein anderes Produkt mit einer anderen Zusammensetzung auszutauschen. Der Kunde muss eine neue Bestellung aufgeben, indem er das Konfigurationstool gemäß Artikel 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausfüllt.

 

Artikel 8. Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Produkts und für den Erhalt und die Pflege detaillierter und genauer Aufzeichnungen über die Wartung des Produkts verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die durchgeführten Maßnahmen, das Datum der Durchführung und den Grund für die Durchführung Aktion und alle zusätzlichen Informationen. Der Kunde muss die spezifischen Anweisungen und Empfehlungen in Bezug auf die Verwendung und den Betrieb des Produkts befolgen, die in der dem Produkt beigefügten Dokumentation enthalten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Installieren von Softwareupdates nach Erhalt einer Benachrichtigung über ein verfügbares Update;
  • Einhaltung aller Rückrufhinweise;
  • Erfüllung aller Aufforderungen des Lieferanten zur Durchführung von Korrekturmaßnahmen;
  • Das Produkt ordnungsgemäß warten;
  • Durchführung aller notwendigen Reparaturen;
  • Bereitstellung und Zugänglichmachung des Produkts für den Lieferanten für Anpassungen des Produkts und/oder der in das Produkt integrierten Software.

8.2 Der Lieferant empfiehlt dem Kunden dringend, Dienstleistungen in einem seiner Servicezentren oder einer vom Lieferanten autorisierten Einrichtung durchzuführen. Der Kunde erkennt an, dass unsachgemäß durchgeführte Dienstleistungen durch eine Einrichtung, die nicht vom Lieferanten autorisiert wurde, zum Erlöschen der Garantie führen können, da die nicht autorisierte Einrichtung über spezielle Schulungen, Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien verfügt.

 

Artikel 9. Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang

9.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur vollständigen Zahlung des Hauptbetrags, der Zinsen und der damit verbundenen Kosten, die gemäß dem Vertrag fällig sind. Dennoch geht die Gefahr des Verlusts oder der Zerstörung des verkauften Produkts ab dem Zeitpunkt der Lieferung des verkauften Produkts an ihn auf den Kunden über.

9.2 Solange das vollständige rechtliche und billigkeitsrechtliche Eigentum an dem Produkt nicht wirksam auf den Kunden übergegangen ist, der Kunde:

  • hat eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf das Produkt und muss es in einwandfreiem Zustand an einem geeigneten und sauberen Ort aufbewahren;
  • darf das Produkt ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht verkaufen, verpfänden oder als Sicherheit übereignen;
  • darf keine Markierungen/Etiketten des Lieferanten entfernen, um sicherzustellen, dass das Produkt leicht identifizierbar und ausdrücklich als Eigentum des Lieferanten gekennzeichnet ist;
  • wird den Lieferanten unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn das Produkt von einer Beschlagnahme oder sonstigen Unterlassungsverfügung oder ähnlichen Maßnahmen Dritter betroffen oder betroffen ist.

9.3 Wenn der Lieferant sich ausdrücklich bereit erklärt hat, Dienstleistungen wie Versand, (Ent-)Verladung, Verpackung, Installation usw. zu erbringen, trägt der Kunde die Gefahr des Verlustes oder der Zerstörung während der Erbringung dieser Dienstleistungen. Der Kunde kann dieses Risiko des Verlust oder Untergangs auf eigene Kosten angemessen versichern.

 

Artikel 10. Rechte an geistigem Eigentum

10.1 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass der Lieferant der alleinige Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte ist und bleibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Marken, Urheberrechte und Handelsnamen, in oder in Bezug auf die Produkte, die in die Produkte und/oder Dienstleistungen eingebettete Software des Lieferanten.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, die geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten nicht zu nutzen (Dritten zu helfen), sie zu vervielfältigen, verfügbar zu machen oder anderweitig zu verletzen oder (deren Wert) zu schädigen. Es ist strengstens untersagt, ein Produkt des Lieferanten zu kopieren, zu reproduzieren, anzupassen, zu verändern, zurückzuentwickeln (sofern nicht gesetzlich im Hinblick auf die Interoperabilität erforderlich), zu disassemblieren oder zu dekompilieren.

 

Artikel 11. Vertraulichkeit

11.1 Der Kunde darf vertrauliche Informationen des Lieferanten, die er im Rahmen dieser Vereinbarung erhalten hat, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten in keiner Weise oder Form direkt oder indirekt verteilen, offenlegen, nutzen oder verbreiten, außer an seine eigenen Mitarbeiter, die einen angemessenen Bedarf haben diese vertraulichen Informationen zu kennen. Der Kunde ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen jederzeit zu wahren. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Handlungen seiner Mitarbeiter im Falle eines Verstoßes oder einer Verletzung dieser Verpflichtung.

11.2 Die vertraulichen Informationen des Lieferanten dürfen ausschließlich streng gemäß dem Zweck dieser Vereinbarung verwendet werden. Dem Kunden ist es untersagt, die vertraulichen Informationen des Lieferanten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten für eigene Zwecke zu verwenden.

 

Artikel 12. Gewährleistung

12.1 Der Lieferant gewährt EINE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE VON 2 JAHREN auf seine Produkte, gerechnet ab dem Datum der Lieferung des Produkts an den Kunden, verkauft in den Vereinigten Staaten von Amerika, dem District of Columbia, Kanada, den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums , alle Länder Südamerikas, Japan, Australien und Singapur. In Bezug auf die Sensortechnologie und den Chipsatz in bestimmten Produkten gelten die folgenden besonderen Bedingungen:

  • SD-Modelle – 2 Jahre oder 4000 Messzyklen, je nachdem, was zuerst eintritt;
  • MD-Modelle – 2 Jahre oder 8000 Messzyklen, je nachdem, was zuerst eintritt.

Darüber hinaus gewährt der Lieferant EINE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE VON 6 MONATEN auf seine Dienstleistungen, gerechnet ab dem Datum der Lieferung des Produkts an den Kunden, das in den oben genannten Ländern verkauft wird. Nach Ablauf dieser Frist werden die Leistungen durch einen Servicevertrag geregelt oder pro Eingriff verrechnet.

Reise- und Transportkosten, beschränkt auf den Transport vom und zum Kunden, im Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistungen fallen in den Umfang der 6-monatigen Garantie der Dienstleistungen. Nach Ablauf dieser Frist werden Reise- und Transportkosten im Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistungen dem Kunden in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob es sich um einen Dienstleistungsvertrag handelt oder nicht.

12.2 Der Lieferant repariert oder ersetzt Produkte oder die Verarbeitung von Teilen, die vom Lieferanten im Rahmen der Garantie hergestellt oder geliefert wurden, nur, wenn der Mangel bei normaler Verwendung des Produkts auftritt.

12.3 Wenn der Kunde eine Reparatur oder einen Ersatz seines Produkts im Rahmen der Garantie wünscht, trägt der Kunde die Kosten für den Transport der Produkte zum Lieferanten.

12.4 STILLSCHWEIGENDE UND AUSDRÜCKLICHE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN, DIE SICH AUS DEN ANWENDBAREN GESETZEN ERGEBEN, SOFERN VORHANDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, HALTBARKEIT ODER SOLCHE, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSVERKEHR ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN , WERDEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN ODER DIE DAUER DIESER GARANTIE ODER BEDINGUNG IST AUF DIE VOM LIEFERANTEN GEWÄHRTE GARANTIE BESCHRÄNKT.

12.5 Die Vornahme notwendiger Ausbesserungen und Ersatzlieferungen durch den Lieferanten ist ausschließliche Abhilfe. Alle anderen Rechtsbehelfe sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Entscheidung, ein Teil zu reparieren oder zu ersetzen oder ein neues, überholtes oder wiederaufbereitetes Teil zu verwenden, liegt im alleinigen Ermessen des Lieferanten.

12.6 Teile, die im Rahmen dieser Garantie repariert oder ersetzt werden, sind für die anfängliche Dauer der Garantie gemäß Artikel 12.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt, sofern das geltende Recht nichts anderes vorsieht.

12.7 DIE GARANTIE DECKT KEINE SCHÄDEN ODER FEHLFUNKTIONEN DES PRODUKTS AB, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH NORMALE ABNUTZUNG ODER VERSCHLECHTERUNG, MISSBRAUCH, FALSCHER GEBRAUCH, FAHRLÄSSIGKEIT, UNFALL, UNSACHGEMÄSSE WARTUNG, BETRIEB, LAGERUNG ODER TRANSPORT VERURSACHT WURDEN ODER DARAUS RESULTIEREN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ZU EINEM DER FOLGENDEN:

  • NICHTEINHALTUNG VON ARTIKEL 8.1 DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN;
  • UNSACHGEMÄSSE DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON ANDEREN PERSONEN ODER EINRICHTUNGEN ALS SERVICEZENTREN DES LIEFERANTEN ODER VOM LIEFERANTEN AUTORISIERTEN EINRICHTUNGEN DURCHGEFÜHRT WERDEN, EINSCHLIESSLICH DER INSTALLATION ODER VERWENDUNG VON FLÜSSIGKEITEN, TEILEN ODER ZUBEHÖR, DIE NICHT IN DER DEM PRODUKT BEILIEGENDEN WARTUNGSDOKUMENTATION ANGEGEBEN SIND;
  • NICHTERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN NACH FESTSTELLUNG EINES MANGELS AM PRODUKT, DIE VOM LIEFERANTEN ODER EINER VOM LIEFERANTEN AUTORISIERTEN EINRICHTUNG EMPFOHLEN WERDEN;
  • VERSÄUMNIS REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNGEN DER SENSOREN DURCHZUFÜHREN (ZU HABEN), EINSCHLIESSLICH REGELMÄSSIGER UND KORREKTER REINIGUNG VON SENSOREN UND FILTERN, WIE IN DER WARTUNGSDOKUMENTATION BESCHRIEBEN;
  • JEGLICHE SCHÄDEN AN DER HARDWARE ODER SOFTWARE DES PRODUKTS, ANWENDUNGEN VON DRITTANBIETERN, VIREN, FEHLERN, MALWARE ODER ANDEREN FORMEN VON STÖRUNGEN ODER CYBERANGRIFFEN;
  • DIEBSTAHL, VANDALISMUS, AUFRUHR, FEUER, EXPLOSION, ERDBEBEN, STURM, BLITZSCHLAG, HAGEL, ÜBERSCHWEMMUNG;
  • DIE ELEKTRISCHE ÜBERLASTUNG DES PRODUKTS.

12.8 PH-SONDEN SIND AUSDRÜCKLICH VON DIESER GARANTIE AUSGENOMMEN.

12.9 FÜR VERSTECKTE MÄNGEL, DIE DIE WARE FÜR DEN VORGESEHENEN GEBRAUCH UNGEEIGNET MACHEN, HAFTET DER LIEFERANT NUR, SOWEIT DIE WARE ZWISCHENZEITLICH NICHT VERARBEITET WURDE UND DER LIEFERANT DIE MÄNGEL KANNTE ODER HÄTTE KENNEN MÜSSEN.

12.10 DIE HAFTUNG DES LIEFERANTEN FÜR VERSTECKTE MÄNGEL AN DEN GELIEFERTEN PRODUKTEN GEMÄSS ARTIKEL 12.9 IST AUF MÄNGEL BESCHRÄNKT, DIE DEM LIEFERANTEN PER EINSCHREIBEN UND E-MAIL INNERHALB VON 14 KALENDERTAGEN NACH ENTDECKUNG DES MANGELS DURCH DEN KUNDEN ODER NACH ABLAUF DER FRIST MITGETEILT WERDEN ZU DEM DER KUNDE DEN MANGEL VERNÜNFTIGERWEISE HÄTTE ENTDECKEN KÖNNEN.

12.11 Jede Rüge eines versteckten Mangels muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Reklamationen wegen versteckter Mängel setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.

12.12 Der Kunde muss das Produkt in demselben Zustand für eine Inspektion durch den Lieferanten bereithalten.

 

Artikel 13. Haftung

13.1 AUSSER IM FALLE VON BETRUG ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN HAFTET DER LIEFERANT NICHT FÜR NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH (ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF) ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL, EINKOMMENSVERLUST, PRODUKTIONSEINSCHRÄNKUNGEN, VERWALTUNGS- ODER PERSONALKOSTEN , ANWALTSKOSTEN, ERHÖHUNG DER GEMEINKOSTEN, VERLUST VON KUNDEN ODER ANSPRÜCHEN DRITTER.

13.2 SOWEIT DER LIEFERANT BEI DER ERFÜLLUNG SEINER VERPFLICHTUNGEN AUS DEM VERTRAG AUF DIE MITWIRKUNG, LEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN DRITTER ANGEWIESEN IST, HAFTET DER LIEFERANT NICHT FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH DEREN VERSCHULDEN, EINSCHLIESSLICH GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, ENTSTEHEN.

13.3 WENN DAS VOM LIEFERANTEN GELIEFERTE PRODUKT MÄNGEL AUFWEIST, KANN DER KUNDE NUR EINE REPARATUR ODER EINEN ERSATZ DES GELIEFERTEN PRODUKTS VERLANGEN. DER KUNDE IST NICHT BERECHTIGT, EINE ANDERE FORM DER ENTSCHÄDIGUNG ZU VERLANGEN.

13.4 DIE VERTRAGLICHE UND AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG DES LIEFERANTEN IST STETS AUF DEN RECHNUNGSBETRAG BEGRENZT.

13.5 DIE HAFTUNG DES LIEFERANTEN FÜR TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG NACH DEN ANWENDBAREN PRODUKTHAFTUNGSGESETZEN (IN BELGIEN: PRODUKTHAFTUNGSGESETZ VOM 25. FEBRUAR 1991) BLEIBT HIERVON UNBERÜHRT. DER LIEFERANT HAFTET JEDOCH IN KEINEM FALL FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH EINEN MANGEL DES GELIEFERTEN PRODUKTS VERURSACHT WURDEN, WENN DIESER SCHADEN NICHT NUR DURCH DIESEN MANGEL, SONDERN AUCH DURCH EIN VERSCHULDEN ODER EINE FAHRLÄSSIGKEIT DES KUNDEN, EINER PERSON, FÜR DIE DER KUNDE VERANTWORTLICH IST, VERURSACHT WURDE DRITTE SEITE.

 

Artikel 14. Datenschutz

14.1 Im Rahmen der Vertragserfüllung erhebt und verarbeitet der Lieferant personenbezogene Daten von Vertretern, Vertretern, Mitarbeitern und Subunternehmern des Kunden. Der Lieferant verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der nationalen Umsetzungsgesetze, einzuhalten und die Einhaltung dieser Gesetze durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.

14.2 Der Lieferant kann die folgenden personenbezogenen Daten erheben: Name, Nachname, Adresse, Telefon- und/oder Mobiltelefonnummer, Bankkontonummer und E-Mail-Adresse. Der Lieferant fungiert hiermit als Datenverantwortlicher und verarbeitet die Daten für Zwecke der Kundenverwaltung, Buchhaltung/Finanzen, Rechnungs-(Streit-)Verwaltung und Direktmarketing. Für elektronische Direktmarketing-Mitteilungen wird zunächst nach vorheriger Zustimmung gesucht.

14.3 Der Lieferant verarbeitet diese Daten auf Grundlage eines abgewogenen berechtigten Interesses sowohl des Lieferanten als auch des Kunden. Schließlich haben beide Parteien ein wesentliches Interesse am Zustandekommen und der Durchführung des Vertrages. Die in diesem Zusammenhang verarbeiteten personenbezogenen Daten der betroffenen Personen beschränken sich auf die vom Kunden bereitgestellten Geschäftsdaten der betroffenen Person. Die Auswirkungen auf die Privatsphäre und das Privatleben der betroffenen Person werden dadurch begrenzt und lebenswichtige Interessen der betroffenen Person werden nicht beeinträchtigt.

Die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten zu Zwecken der internen Buchhaltung und Kundenverwaltung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses des Anbieters. Der Lieferant hat ein Interesse an ordnungsgemäßer Buchführung und Kundenverwaltung für seine internen Abläufe und die Kontinuität seines Geschäfts. Die Auswirkungen dieser Verarbeitung von geschäftlichen personenbezogenen Daten der betroffenen Person bleiben für letztere äußerst begrenzt und es werden keine lebenswichtigen Interessen beeinträchtigt.

Einige personenbezogene Daten werden vom Lieferanten aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung verarbeitet, wie z. B. Verpflichtungen im Rahmen der Steuererklärung und -kontrolle, Betrugsbekämpfung und dergleichen.

Schließlich verarbeitet der Lieferant personenbezogene Daten für Direktmarketing auf der Grundlage der informierten Zustimmung der betroffenen Person.

14.4 Daten können vom Lieferanten für die oben aufgeführten Zwecke an seine eigenen Subunternehmer/Verarbeiter, verbundenen Unternehmen, externe Anwaltskanzleien und/oder Regierungsbehörden weitergegeben werden. Personenbezogene Daten werden nicht in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt.

14.5 Der Lieferant ergreift alle angemessenen Maßnahmen (z. B. Verwendung geeigneter Virenscan-Software, 2-Faktor-Authentifizierung, sichere Datenspeicherung usw.), um die Vertraulichkeit der vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

14.6 Der Lieferant räumt den betroffenen Personen ein Recht auf Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten und gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung oder Löschung von (fehlerhaften) Daten oder ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Datenübertragbarkeit ein, jedoch nur sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung dieser Rechte erfüllt sind und ein Identitätsnachweis erbracht wird. Jede Person hat auch das Recht, kostenlos und auf Anfrage der Verwendung ihrer Daten für Direktmarketingzwecke zu widersprechen.

14.7 Wenn betroffene Personen Fragen oder Beschwerden über die Ausübung ihrer Rechte und/oder die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben, können sie jederzeit weitere Informationen erhalten, indem sie eine E-Mail senden an dpo@will-fill.com. Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen, in Belgien ist dies die Datenschutzbehörde (https://www.datenschutzbehörde.be).

 

Artikel 15. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach weder direkt noch indirekt:

  • keinen Versuch unternehmen, Mitarbeiter, Direktoren oder andere Beauftragte des Lieferanten dazu zu bewegen, ihre Verbindung mit dem Lieferanten zu beenden;
  • Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Personen, mit denen der Lieferant einen Beratungs- oder ähnlichen Vertrag abgeschlossen hat, ansprechen, um sie zu beschäftigen oder durch deren Vermittlung von Dritten beschäftigen zu lassen;
  • zu versuchen, einen Lieferanten und/oder Kunden dazu zu bewegen, eine Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten zu beenden oder deren Bedingungen zum Nachteil der anderen Partei zu ändern.

 

Artikel 16. Invalidität

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind immer so auszulegen, dass ihre Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit nach geltendem Recht nicht beeinträchtigt wird. Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus werden der Lieferant und der Kunde in einem solchen Fall die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung oder einen Teil davon ändern und/oder eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt , rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung.

 

Artikel 17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Alle Angebote, Rechnungen und Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen belgischem Recht, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts Belgiens oder einer anderen Gerichtsbarkeit oder des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Kauf von Waren („CISG“) vom 11. April 1980.

17.2 Alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Antwerpen.